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Kontrollen decken illegale Aufenthalte und Hygienemängel auf - Festnahmen und Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts und Schwarzarbeit

28. September 2026 um 19:00 Uhr

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GE. Bei behördenübergreifenden GeOS-Kontrollen (Gemeinsam für Ordnung und Sicherheit) hat die Stadt Gelsenkirchen gemeinsam mit Einsatzkräften der Polizei Gelsenkirchen vier Nagelstudios, ein Restaurant und ein Einzelhandelsgeschäft überprüft. Der Schwerpunkt der Kontrollen lag auf der Aufdeckung von ausbeuterischen Arbeitsbedingungen und Schwarzarbeit.

In einem Nagelstudio trafen die Einsatzkräfte auf zwei Mitarbeiter, die sich unerlaubt in Deutschland aufhielten. Da die Identität eines Mitarbeiters vor Ort nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, nahm die Polizei diesen fest. Es wurden zwei Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts und Schwarzarbeit eingeleitet. Die von den Mitarbeitern genutzten Kosmetika und Utensilien waren zum Teil nicht zugelassen oder nicht richtig gereinigt. Die Lebensmittelkontrolle und das Gesundheitsamt untersagten daher die weitere Nutzung und wiesen die sofortige Reinigung an. Eine Nachkontrolle wird dies überprüfen.

Wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland wurde in einem weiteren kontrollierten Nagelstudio eine Person festgenommen. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit und Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet, gegen den Betreiber des Nagelstudios wegen illegaler Beschäftigung. Auch in diesem Nagelstudio wurde die Nutzung von Produkten untersagt, eine Reinigung angeordnet und eine Nachkontrolle angekündigt.

Hygienische Mängel fanden sich im kontrollierten Restaurant, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde eingeleitet. Außerdem mussten einige Lebensmittel aufgrund von Verunreinigungen oder falscher Lagerung entsorgt werden. Da der Hof des Gebäudes mit Restmüll verunreinigt war, leitete Gelsendienste ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Müll auf Privatflächen ein. Dem Verdacht auf einen damit zusammenhängenden Schadnagerbefall wird ebenfalls nachgegangen.

Im kontrollierten Einzelhandelsgeschäft fehlte bei Produkten die deutsche kennzeichnung, was zu einer mündlichen Verwarnung führte.

Da es in drei Betrieben keinen Hinweis zur Videoüberwachung gab, wurden jeweils Verwarnungsgelder erhoben.

Während der Kontrollen fiel zudem ein PKW-Fahrer auf, der trotz der Anwesenheit der Dienstkräfte sein Fahrzeug auf einem Gehweg mit taktilem Leitstreifen, einem Blindenleitsystem, im Mündungsbereich einer Straße parkte. Den Fahrer erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro.

An dem Einsatz waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes, der Ausländerbehörde, der Gewerbeabteilung, des betrieblichen Umweltschutzes, der Lebensmittelüberwachung, des Finanzamtes Gelsenkirchen sowie von Gelsendienste beteiligt.

Quelle: Stadt Gelsenkirchen. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗

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