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Jahresbescheid zu den Grundbesitzabgaben 2026 - Stadt Gelsenkirchen verschickt Änderungsbescheide über Grundbesitzabgaben

7. September 2026 um 16:29 Uhr

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GE. Am 9. September 2026 werden in Gelsenkirchen die Änderungsbescheide über Grundbesitzabgaben versendet und so allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern in den kommenden Tagen zugehen.

Mit den Änderungsbescheiden erfolgt die Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 29. Juni 2026. In diesem wurden rückwirkend zum 1. Januar 2026 neue Grundsteuer-Hebesätze festgesetzt. Die zukünftigen Hebesätze betragen für die sog. Grundsteuer A 605 v.H. (Betriebe der Land- und Fortwirtschaft), während der Hebesatz für die Grundsteuer B einheitlich bei 980 v.H. liegt (alle sonstigen Grundstücke).

Eine Differenzierung der Grundsteuer B mit unterschiedlichen Hebesätzen für die Gruppe der „Wohngrundstücke“ bzw. „unbebauten und Nichtwohngrundstücke“ findet in der vom Rat der Stadt beschlossenen und nun angewandten Satzung ab 1. Januar 2026 nicht mehr statt.

Die Änderung der Satzung und der Hebesatz-Systematik wurde erforderlich, da die weitere Anwendung von differenzierenden Hebesätzen mit erheblichen rechtlichen Risiken einhergehen würde. Entsprechende Schlussfolgerungen ergaben sich u.a. aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (5 K 5238/25) vom 4. Dezember 2025.

Quelle: Stadt Gelsenkirchen. Diese Meldung wurde im Wortlaut der herausgebenden Stelle wiedergegeben. Original lesen ↗

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